Doppelt hält besser: Warum eine zweifache Beeidigung von Vorteil ist

Immer wieder fragen mich meine Kunden, ob meine bescheinigten Übersetzungen auch in Spanien gültig sind. Einige von ihnen hätten mit anderen Übersetzern schlechte Erfahrungen gemacht, weil die Dokumente von den spanischen Behörden nicht anerkannt wurden. Woran liegt das?

Tatsächlich wurden früher in Spanien nur Übersetzungen akzeptiert, die von in Spanien zugelassenen Übersetzern angefertigt wurden. Das bedeutet, dass die in Deutschland vereidigten Übersetzer offiziell keine Übersetzungen für die spanischen Behörden anfertigen durften, obwohl sie eigentlich die notwendige Qualifikation hierfür besaßen.

Dies war in vielerlei Hinsicht nicht gut durchdacht. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass wir Übersetzer in verschiedenen Ländern unterwegs sind. Zum Glück hat die EU dieses Problem gelöst, und zwar durch die Verordnung 2016/1191, die seit dem 6. Juni 2016 gilt. Das Ziel dieser neuen Verordnung war u.a. die Vereinfachung einiger Formalitäten bei Übersetzungen und mehrsprachigen Formularen. Am relevantesten für uns ist Art. 6, Abs. (2):

Vereinfachung sonstiger Förmlichkeiten bei Übersetzungen
(…)(2) Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, wird in allen Mitgliedstaaten angenommen.

Das bedeutet, dass theoretisch alle in Deutschland vereidigten Übersetzer in der Lage sind, bescheinigte Übersetzungen anzubieten, die auch in Spanien anerkannt werden. Theoretisch.

Doch die Realität sieht leider oft anders aus. Erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter der spanischen Behörden nicht unbedingt auf dem letzten Stand – was immer wieder dazu führt, dass rechtmäßige Übersetzungen abgelehnt werden. Manche Beamte sind zwar doch bereit, diese anzunehmen, verlangen dafür aber eine zusätzliche Apostille vom Landgericht, um auf Nummer sicher zu gehen. Dieser zusätzliche Schritt kostet Geld und vor allem Zeit, da die Fertigstellung der Übersetzung sich dadurch in die Länge zieht.

Das ganze Problem erübrigt sich aber, wenn man in Deutschland und Spanien gleichermaßen vereidigt ist. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass seit meiner Doppelbeeidigung alle meine Übersetzungen von jeder Behörde ohne Beanstandung angenommen und keine unnötigen Apostillen mehr angefordert wurden. Das hat nicht nur mir, sondern auch meinen Kunden das Leben erheblich erleichtert.

Klar ist also: Auf dem Papier ist so eine doppelte Vereidigung zwar gar nicht notwendig. Aber so, wie die Welt eingerichtet ist, würde ich sie euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus den genannten Gründen unbedingt empfehlen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit bescheinigten Übersetzungen für ausländische Behörden gemacht? Kennt ihr die Schwierigkeiten, die ich oben dargestellt habe? Interessiert ihr euch für dieses Thema? Kommt gerne auf mich zu und lasst es mich wissen!

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